Allgemeine Geschäftsbedingungen

für plopp • Stand: 14. Juni 2026

Hinweis: Dieses Dokument ist eine AGB-Vorlage auf Basis der bereitgestellten Informationen zu plopp. Es ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung, insbesondere nicht bei kostenpflichtigen B2B-Abos, Verbraucherwiderruf, Checkout-Gestaltung, Haftung und Kündigungsregeln.

1. Anbieter

Anbieter der Plattform plopp ist:

Cloudgrowth

Inhaber: Stefan Denk

Elsässer Straße 5

16928 Pritzwalk

Deutschland

E-Mail: stefan@cloud-growth.de

Support: https://www.myplopp.de/support

Website: https://www.myplopp.de/

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website, der B2C-App, der B2B-App und der dazugehörigen Dienste von plopp.

plopp ist eine digitale Plattform für Stempelkarten, Kundenkarten, Treueprogramme und Händlerfunktionen. Nutzer können digitale Stempelkarten sammeln, Punkte erhalten, Belohnungen einlösen und teilnehmende Händler entdecken. Händler können eigene Stempelkarten und Kampagnen verwalten, QR-Codes scannen, Stempel vergeben und Statistiken einsehen.

Diese AGB gelten sowohl für Endnutzer als auch für Händler, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

3. Begriffe

  • Endnutzer sind Personen, die plopp nutzen, um digitale Stempelkarten, Kundenkarten, Punkte oder Belohnungen zu verwenden.
  • Händler sind Unternehmen, Restaurants, Geschäfte oder sonstige Partner, die über plopp eigene Stempelkarten, Kundenkarten, Kampagnen oder Händlerprofile anbieten.
  • B2C-App bezeichnet die App für Endnutzer.
  • B2B-App bezeichnet die App für Händler und deren Mitarbeiter.
  • Kampagnen sind digitale Stempelkarten, Punktekarten, Rabattaktionen oder vergleichbare Treueprogramme.

4. Leistungsbeschreibung

plopp stellt eine digitale Plattform bereit, über die Endnutzer digitale Stempelkarten und Kundenkarten teilnehmender Händler verwenden können.

Für Endnutzer können insbesondere folgende Funktionen bereitgestellt werden:

  • Registrierung und Login
  • Nutzung digitaler Stempelkarten
  • Sammeln von Stempeln oder Punkten
  • Einlösen von Belohnungen
  • Anzeige teilnehmender Händler
  • Nutzung von QR-Codes
  • optionale Standortfunktion zur Anzeige von Händlern in der Nähe
  • Empfang technischer E-Mails oder Push-Benachrichtigungen
  • Supportanfragen

Für Händler können insbesondere folgende Funktionen bereitgestellt werden:

  • Verwaltung eines Händlerkontos
  • Erstellung und Verwaltung von Stempelkarten und Kampagnen
  • Verwaltung von Stores oder Restaurants
  • Scan von QR-Codes
  • Vergabe von Stempeln oder Punkten
  • Zurücksetzen, Archivieren oder Löschen von Karten
  • Einsicht in aggregierte Statistiken
  • Verwaltung von Mitarbeiter-Accounts
  • Nutzung kostenpflichtiger B2B-Abos

5. Registrierung und Nutzerkonto

Bestimmte Funktionen von plopp können ohne Nutzerkonto nutzbar sein. Für bestimmte Funktionen ist jedoch ein Nutzerkonto erforderlich. Die B2B-App ist nur mit Nutzerkonto nutzbar.

Bei der Registrierung müssen die abgefragten Angaben vollständig und richtig gemacht werden. Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Anbieter ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend zu sperren oder zu löschen, wenn der Verdacht besteht, dass gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen wird.

6. Login über Google oder Apple

Nutzer können sich, soweit angeboten, über Google oder Apple anmelden. In diesem Fall erfolgt die Authentifizierung über den jeweiligen Anbieter.

Für die Nutzung dieser Login-Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen und Datenschutzinformationen des jeweiligen Anbieters.

7. Nutzung der digitalen Stempelkarten

Endnutzer können digitale Stempelkarten, Punktekarten oder Kundenkarten teilnehmender Händler verwenden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Stempeln, Punkten oder Belohnungen besteht nur, wenn die jeweiligen Bedingungen der konkreten Kampagne erfüllt sind.

Händler können selbst festlegen, welche Bedingungen für ihre Stempelkarten oder Belohnungen gelten. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Anzahl benötigter Stempel
  • Punktewerte
  • Aktionszeitraum
  • teilnehmende Filialen
  • Art der Belohnung
  • Voraussetzungen für die Einlösung

Stempel, Punkte oder Belohnungen können ungültig werden, wenn eine Kampagne beendet, archiviert oder rechtmäßig geändert wird.

8. Einlösung von Belohnungen

Belohnungen können nur bei dem jeweiligen teilnehmenden Händler eingelöst werden.

Die konkrete Belohnung wird vom Händler festgelegt. plopp stellt hierfür die technische Plattform bereit, ist aber nicht automatisch selbst Anbieter der jeweiligen Ware oder Dienstleistung des Händlers.

Der Händler ist für die tatsächliche Gewährung der Belohnung verantwortlich, soweit die Belohnung von ihm angeboten wurde.

Eine Barauszahlung von Stempeln, Punkten oder Belohnungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Händlerprofile und Händler-Landingpages

Händler können eigene Profile oder Landingpages erstellen. Öffentlich sichtbar können insbesondere Name, Logo und weitere vom Händler bereitgestellte Informationen sein.

Händler are selbst dafür verantwortlich, dass ihre Inhalte rechtmäßig, richtig und nicht irreführend sind. Dies gilt insbesondere für Geschäftsinformationen, Logos, Bilder, Texte, Aktionen, Rabatte, Belohnungen, Marketinginhalte und Impressumsangaben (soweit erforderlich).

Der Anbieter ist berechtigt, rechtswidrige, irreführende oder technisch problematische Inhalte zu sperren oder zu entfernen.

10. Händlerkonten und Mitarbeiter-Accounts

Händler können Mitarbeiter-Accounts anlegen, soweit diese Funktion verfügbar ist. Es können insbesondere folgende Rollen bestehen:

  • Manager mit Zugriff auf den Händlerbereich
  • Scanner mit Zugriff auf Scan- und QR-Code-Funktionen

Händler sind dafür verantwortlich, dass Mitarbeiter-Accounts nur an berechtigte Personen vergeben werden. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen oder soll keinen Zugriff mehr haben, muss der Händler den Zugang entfernen oder sperren.

11. Pflichten der Nutzer

Nutzer dürfen plopp nur rechtmäßig und vertragsgemäß verwenden. Verboten ist insbesondere:

  • Manipulation von Stempeln, Punkten oder QR-Codes
  • unbefugter Zugriff auf fremde Konten
  • Missbrauch von Gutscheinen oder Belohnungen
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen
  • automatisierte Massenabfragen ohne Zustimmung
  • Hochladen rechtswidriger Inhalte
  • Nutzung der Plattform für Betrug, Spam oder sonstigen Missbrauch
  • Störung der technischen Infrastruktur

Bei Verstößen kann der Anbieter Konten sperren, Funktionen einschränken, Daten korrigieren oder missbräuchlich erlangte Stempel, Punkte oder Belohnungen entfernen.

12. Pflichten der Händler

Händler müssen sicherstellen, dass ihre über plopp angebotenen Inhalte, Aktionen und Belohnungen rechtmäßig sind. Händler sind insbesondere verantwortlich für:

  • Richtigkeit ihrer Unternehmensdaten
  • rechtmäßige Gestaltung eigener Kampagnen
  • Einhaltung eigener Angebotsbedingungen
  • Bereitstellung versprochener Belohnungen
  • Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben
  • rechtmäßiges Marketing
  • erforderliche Impressumsangaben
  • interne Berechtigungen ihrer Mitarbeiter

Händler dürfen plopp nicht für irreführende Werbung, unzulässige Gewinnspiele, Spam oder rechtswidrige Inhalte verwenden.

13. Marketing durch Händler

Händler können Marketingfunktionen nur nutzen, soweit hierfür eine wirksame Einwilligung des jeweiligen Nutzers vorliegt.

Händler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Marketinginhalte rechtmäßig sind. Dazu gehört insbesondere, dass Marketing-E-Mails klare Absenderangaben, eine Abmeldemöglichkeit und rechtmäßige Inhalte enthalten.

plopp kann technisch prüfen, ob eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die inhaltliche Verantwortung für das jeweilige Händler-Marketing liegt beim Händler.

14. Push-Benachrichtigungen und technische Nachrichten

plopp kann technische Nachrichten, E-Mails und Push-Benachrichtigungen versenden, soweit diese für die Nutzung, Sicherheit oder Verwaltung des Dienstes erforderlich sind.

Werbliche Push-Benachrichtigungen oder Marketing-E-Mails erfolgen nur, soweit eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Nutzer können Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

15. Standortfunktion

plopp kann eine Standortfunktion anbieten, um teilnehmende Händler in der Nähe anzuzeigen. Die Nutzung der Standortfunktion ist freiwillig. Die Standortberechtigung kann über die Geräteeinstellungen deaktiviert werden.

Es findet kein dauerhaftes Hintergrundtracking statt. Ein Standortverlauf wird nicht erstellt.

16. Kamera und QR-Code-Scan

Die B2B-App kann die Kamera verwenden, um QR-Codes von Kunden zu scannen.

Die Kamera wird nur zum Scannen verwendet. Es werden keine Fotos oder Videos gespeichert, sofern dies nicht ausdrücklich anders angezeigt wird. Die Kamera-Berechtigung kann über die Geräteeinstellungen widerrufen werden.

17. Preise und Zahlungsbedingungen für Händler

Die B2C-App ist für Endnutzer kostenlos.

Die B2B-App wird als kostenpflichtiges Abo für Händler angeboten. Die konkreten Preise, Laufzeiten und Leistungsumfänge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Bestellprozess.

Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Für die Zahlungsabwicklung können zusätzlich die Bedingungen von Stripe gelten. Der Anbieter kann Rechnungen elektronisch bereitstellen oder per E-Mail versenden.

18. Vertragsschluss mit Händlern

Ein Vertrag über ein kostenpflichtiges B2B-Abo kommt zustande, wenn der Händler den Bestellprozess abschließt und der Anbieter die Bestellung annimmt oder den Zugang zur kostenpflichtigen Leistung freischaltet.

Bei elektronischen Bestellungen gegenüber Verbrauchern bestehen besondere Informationspflichten und Anforderungen an den Bestellbutton. Diese ergeben sich insbesondere aus § 312j BGB.

19. Laufzeit und Kündigung von B2B-Abos

Die Laufzeit des jeweiligen B2B-Abos richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Sofern im jeweiligen Angebot keine andere Laufzeit angegeben ist, läuft das Abo auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Händler wiederholt gegen diese AGB verstößt, Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder die Plattform missbräuchlich verwendet.

20. Änderungen von Leistungen

plopp darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern, verbessern, ersetzen oder entfernen, soweit dadurch die berechtigten Interessen der Nutzer und Händler angemessen berücksichtigt werden.

Bei wesentlichen Änderungen kostenpflichtiger Leistungen wird der Anbieter Händler rechtzeitig informieren.

21. Verfügbarkeit und technische Störungen

Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert. Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Wartungsarbeiten
  • Updates
  • technische Störungen
  • Ausfälle von Drittanbietern
  • höhere Gewalt
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Probleme mit App Stores, Zahlungsdiensten oder Hosting-Anbietern

Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, soweit diese für Sicherheit, Stabilität oder Weiterentwicklung der Plattform erforderlich sind.

22. Verantwortung für Händlerangebote

plopp stellt die technische Plattform bereit. Die jeweiligen Händler sind selbst verantwortlich für ihre Waren, Dienstleistungen, Belohnungen, Rabatte, Aktionen und sonstigen Angebote.

Ansprüche wegen der konkreten Leistung eines Händlers, zum Beispiel wegen einer nicht gewährten Belohnung, sind grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Händler geltend zu machen, sofern plopp nicht selbst ausdrücklich Anbieter dieser Leistung ist.

23. Digitale Produkte und gesetzliche Rechte

Soweit plopp gegenüber Verbrauchern digitale Dienste bereitstellt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte. Das BGB regelt digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen in §§ 327 ff. BGB. Gesetzliche Rechte der Nutzer, insbesondere bei mangelhafter Bereitstellung digitaler Dienste, bleiben unberührt.

24. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit ein Nutzer oder Händler als Verbraucher einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

Bei der B2C-App fallen für Endnutzer derzeit keine Kosten an. Für kostenpflichtige B2B-Abos richtet sich ein mögliches Widerrufsrecht danach, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Unternehmer ist. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung sollte im Bestellprozess bereitgestellt werden, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

25. Sperrung und Löschung von Konten

Der Anbieter kann Nutzer- oder Händlerkonten sperren oder löschen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Verstoß gegen diese AGB
  • Missbrauch der Plattform
  • Manipulation von Stempeln oder Punkten
  • falschen oder irreführenden Angaben
  • Zahlungsrückständen bei B2B-Abos
  • Gefährdung der technischen Sicherheit
  • rechtswidrigen Inhalten
  • behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen

Vor einer endgültigen Löschung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers oder Händlers angemessen berücksichtigen.

26. Nutzungsrechte an Inhalten

Soweit Nutzer oder Händler Inhalte hochladen oder bereitstellen, räumen sie dem Anbieter die zur Bereitstellung der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein. Dies betrifft insbesondere Logos, Texte, Bilder, Kampagneninformationen und sonstige Inhalte von Händlern.

Die Rechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, der für Betrieb, Anzeige, Bewerbung und technische Bereitstellung der jeweiligen Funktionen erforderlich ist. Händler müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten verfügen.

27. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von plopp. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.myplopp.de/datenschutz abrufbar.

28. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer oder Händler regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

29. Haftung für Inhalte und Handlungen von Händlern

Händler sind für ihre eigenen Inhalte, Angebote, Belohnungen, Aktionen und Marketingmaßnahmen selbst verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für die Erfüllung von Händlerangeboten, soweit der Anbieter nicht selbst Vertragspartner des Nutzers für diese konkrete Leistung ist.

30. Drittanbieter

plopp nutzt verschiedene technische Dienstleister und Drittanbieter, insbesondere für Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand, Push-Benachrichtigungen, App Stores und Kartendienste. Für die Nutzung bestimmter Drittanbieter-Dienste können zusätzlich deren eigene Bedingungen gelten.

31. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Entwicklungen erforderlich ist und Nutzer oder Händler dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Über wesentliche Änderungen wird der Anbieter rechtzeitig informieren.

Widerspricht ein Nutzer oder Händler den Änderungen, kann der Anbieter berechtigt sein, das Vertragsverhältnis zu beenden, soweit eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.

32. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

33. Noch zu ergänzende Angaben vor Veröffentlichung

Diese Vorlage enthält an mehreren Stellen bewusst allgemeine Formulierungen. Vor Veröffentlichung sollten die konkreten geschäftlichen Angaben ergänzt und rechtlich geprüft werden. Insbesondere sollten ergänzt oder final geprüft werden:

  • genaue B2B-Preise
  • konkrete Tarifnamen
  • Zahlungsweise, zum Beispiel monatlich oder jährlich
  • genaue Kündigungsfrist
  • Regelung zu kostenlosen Testphasen
  • Umgang mit Kampagnen nach Kündigung
  • Widerrufsbelehrung, falls Verbraucher kostenpflichtige Leistungen buchen können
  • Bestellbutton und Pflichtinformationen im Checkout

Quellenhinweis: Die inhaltlichen Angaben zu Anbieter, Funktionen, technischen Diensten und Datenflüssen wurden aus der bereitgestellten Datenschutzerklärung für plopp, Stand 14. Juni 2026, abgeleitet.